Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der KONFEKTLAB GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten ausschließlich für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der KONFEKTLAB GmbH (nachfolgend „KONFEKTLAB") gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als KONFEKTLAB ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Angebote von KONFEKTLAB sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Lieferung bzw. Leistungserbringung zustande. Mündliche Zusagen, Nebenabreden oder Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Gegenstand der Leistungen sind insbesondere Standardprodukte, Private-Label-Produkte sowie kundenspezifische Synthese- und Rezepturentwicklungen im Bereich Kosmetik und verwandter Erzeugnisse.
Änderungen und Ergänzungen der Produktspezifikation durch den Kunden sind bis zur Auslieferung nur nach vorheriger Zustimmung von KONFEKTLAB möglich; daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde. Das Risiko der Verwendbarkeit und Eignung des Produkts für den vom Kunden beabsichtigten Zweck trägt der Kunde.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kündigt der Kunde den Vertrag vor Fertigstellung nach § 648 BGB, ist KONFEKTLAB berechtigt, 10 % der noch nicht erbrachten Leistung als pauschalisierten Kündigungsersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen fällig. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. KONFEKTLAB begleicht Forderungen ihrer Vorlieferanten innerhalb von 60 Tagen.
Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, EXW (Incoterms 2020) ab Werk Nürnberg. Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Ereignisse höherer Gewalt — einschließlich Pandemien, behördlicher Anordnungen, Streiks sowie nicht von KONFEKTLAB zu vertretender Lieferengpässe — befreien KONFEKTLAB für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Transporteur übergeben oder — bei Abholung — die Versandbereitschaft angezeigt wurde. Lagert KONFEKTLAB die Ware nach Anzeige der Versandbereitschaft weiter, beträgt die Lagergebühr 0,25 % des Warenwerts pro begonnener Kalenderwoche.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehender Forderungen Eigentum von KONFEKTLAB (Vorbehaltsware). Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen; Verpfändung und Sicherungsübereignung sind ausgeschlossen. Der Kunde tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf hiermit zur Sicherheit an KONFEKTLAB ab, die die Abtretung annimmt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen fünf Werktagen nach Lieferung, schriftlich zu rügen; verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
Ausgeschlossen sind Gewährleistungsansprüche insbesondere bei unsachgemäßer Lagerung oder Beförderung durch den Kunden, Überschreitung der angegebenen Lager- und Temperaturbedingungen, Weiterverarbeitung durch Dritte sowie bei produkttypischen Erscheinungen wie Phasentrennung bei naturkosmetischen Emulsionen.
KONFEKTLAB haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet KONFEKTLAB ebenfalls uneingeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KONFEKTLAB nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Technische Auskünfte außerhalb des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Haftung erteilt.
Die von KONFEKTLAB unterhaltene Produkthaftpflichtversicherung deckt ausschließlich den Vertrieb innerhalb der Europäischen Union ab. Für den Vertrieb außerhalb der EU hat der Kunde eine eigene, angemessene Deckung sicherzustellen; ein Vertrieb in Drittstaaten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von KONFEKTLAB.
Sämtliche Rechte an von KONFEKTLAB erstellten Rezepturen, Verfahren, Unterlagen und Know-how verbleiben bei KONFEKTLAB. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den Zweck der vertragsgegenständlichen Nutzung. Der Kunde sichert zu, dass von ihm beigestellte Spezifikationen, Marken und Gestaltungsvorgaben keine Rechte Dritter verletzen und stellt KONFEKTLAB insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen — insbesondere Produktspezifikationen, Rezepturen, technische Daten und Geschäftsinterna — streng vertraulich zu behandeln, nur für den Vertragszweck zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verpflichtung besteht auch über das Vertragsende hinaus fort.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Nürnberg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das Landgericht Nürnberg-Fürth. KONFEKTLAB ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: April 2026